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Allgemeine GeschäftsbedingungenFür den bestellten Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen gelten zwischen MAOTEC Internetservices, Inhaber: Andreas Gabriel, mit Sitz in Norderstedt - nachfolgend MAOTEC genannt - und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB).Die AGB sind im Internet unter www.profi-firmenlogos.de jederzeit frei abrufbar und werden dem Kunden bei erstmaliger Angebotsunterbreitung / Auftragserteilung erneut zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt diese AGB sowohl auf den Bestellformularen als auch bei der Online-Konfiguration an. Er kann die AGB jederzeit ausdrucken. §1 AllgemeinesAlle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. §1.1 Angebot und VertragsabschlussAlle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. §2. Leistungsumfang, Entgelte, ZahlungsverzugDer Leistungsumfang ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von profi-firmenlogos.de. Die Nutzung des Service und weiteren Dienstleistungen erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation (Preislisten). Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder, auf ausdrücklichen Wunsch unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EURO pro Aussendung, eine schriftliche Rechnung.Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Vorkasse per Überweisung oder Kreditkartenzahlung (Ausnahmen hiervon sind öffentlich-rechtliche, wohltätige und/oder gemeinnützige Unternehmen oder Vereine. In deren Fall wird auch die Zahlung per Rechnung akzeptiert). Bei Bestandskunden akzeptieren wir ab dem 2. erfolgeich abgewickelten Auftrag ebenfalls die Zahlung per Rechnung. Alle Rechnung sind zahlbar bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart wurden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug (Gilt nur für Kunden mit Zahlung auf Rechnung) erhebt MAOTEC für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils € 10,00. MAOTEC beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift einer Vorkasse oder eines sonstigen Zahlungsvorganges (z.B. Kreditkartenzahlung). Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts sowie ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen von MAOTEC nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. MAOTEC ist berechtigt, die bei der Bestellung übermittelten persönlichen Daten zur Überprüfung der Bonität bei branchenüblichen Dienstleistern (SCHUFA etc.) zu nutzen. MAOTEC ist weiter berechtigt, Zahlungsausfälle des Kunden während und auch nach der Vertragslaufzeit an derartige Auskunfteien zu melden. §3 Urheberrechte / NutzungsrechteDie von MAOTEC vertraglich zu erbringenden Dienstleistungen unterliegen in der Regel dem Urheberrecht. Soweit es sich um von MAOTEC erstellte Werke handelt, erwerben Sie je nach Auftrag eingeschränkte oder uneingeschränkte Nutzungsrechte für verschiedene Medien. Wenn nicht anders angegeben, erhalten Sie mit der Bezahlung der Dienstleistung das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Bei eingeschränkten Nutzungsrechten ist die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) nur mit schriftlicher Genehmigung durch MAOTEC oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet. §4 Regelungen für vom Kunden bereitgestellte Inhalte / DatenDer Kunde ist für die Inhalte (Texte, Bild- & Tonmaterial), die er insofern zur Ausführung von Dienstleistungen bereithält, selbst verantwortlich. Er gewährleistet, dass er die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten besitzt. §5 Vertragsbeginn und -endeDas Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MAOTEC entsteht mit dem Tag der Auftragserteilung. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar. Das Vertragsverhältnis endet mit der Endabnahme des Endproduktes und der Übermittlung aller Dateien §6 Verfügbarkeit, WartungIn der Regel stehen die MAOTEC Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. MAOTEC garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte von 98% per annum. MAOTEC übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der MAOTEC für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. §7 Garantie / Gewährleistung§7.1 Individuelle Erstellung von Logos, Visitenkarten und Briefpapier §8 Eigentumsvorbehalt, leihweise ÜberlassungGelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von MAOTEC. §9 Haftungsbeschränkung und SchadensersatzansprücheMAOTEC haftet nur für Schäden, die von MAOTEC, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Schadensersatzansprüche aus unmöglichkeit einer Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. §10 DatenschutzMAOTEC bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. §11 SonstigesMAOTEC ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. MAOTEC ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. |
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